Zahnarztpraxis Peter Crusius 
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Was hat es mit dem Bonusheft auf sich?

1989 wurde das Bonusheft als Nachweisheft für den regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das sog. "Gesundheitsreform-Gesetz" eingeführt. Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung - und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche - sollte ein Bonusheft haben. Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.

Ihr "Bonusheft" ist aus zwei Gründen wichtig:

1. Es erinnert Sie daran regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung ihrer Zähne zu tun. Dazu gehört auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Regelmäßige Kontrolle - das bedeutet, dass erste leichtere Erkrankungen des Zahnes früh erkannt und dementsprechend mit relativ geringem Aufwand behandelt werden können. 

2. Das Bonusheft hilft beim Geldsparen. Sie bekommen einen höheren Festzuschuß für Zahnersatz, wenn Sie ein über 5 bzw. 10 Jahre durchgehend geführtes Bonusheft vorweisen können. Dies gilt nicht nur für neuen Zahnersatz, sondern auch für Reparaturen oder Anpassungen ihres bereits vorhandenen Zahnersatzes. Lesen Sie hierzu auch die aktuelle Presse.

Wieviel Geld kann ich mit dem Bonusheft sparen?

Patienten mit - regelmäßig geführtem - Bonusheft bekommen zum normalen Zuschuss ihrer Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht. Dabei wird der Stempel des Jahres in dem der Zahnersatz gefertigt wird nicht mitgezählt.

Wie oft soll das Bonusheft abgestempelt werden?

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt "IP-Programm" (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. 

Entstehen hierbei Kosten?

Sowohl die "zahnärztliche Untersuchung" eines Erwachsenen (1 mal je Halbjahr) als auch die "Individualprophylaxe" bei einem Kind oder Jugendlichen ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei. Es fällt auch keine Praxisgebühr an.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter - er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war. Das ist natürlich eine etwas aufwendige Aktion und sollte die Ausnahme bleiben. Am besten hat das Bonusheft zuhause einen festen Platz oder gehört zum Inventar der Brieftasche. Vielleicht kann man sich auch eine feste Wortkombination merken: "Zahnarzttermin & Bonusheft".

Was tun, wenn das Bonusheft voll ist?

Der Zahnarzt stellt dem Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte" Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen.
Voraussetzung für das "Nachstempeln" ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.

Wie kann ich vermeiden Vorsorgeuntersuchungen zu verpassen?

"Das Jahr ist so schnell vergangen und jetzt habe ich den Zahnarztbesuch völlig vergessen!" - Ihnen kommt das bekannt vor? Wir bieten unseren Patienten ein  kostenloses Recall-System. Das heißt wir schreiben Sie rechtzeitig an. Dann können Sie in aller Ruhe einen Termin mit uns vereinbaren. 

Übrigens: Die regelmäßige Untersuchung ihrer Zähne ist nicht nur für ihr Bonusheft gut. Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonus bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität.Im Vordergrund sollte die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung der eigenen Zähne stehen. Kein Zahnersatz kann so gut sein wie das Original, das er ersetzt - und kein Bonus bringt soviel Geld ein, dass Zahnersatz damit vollständig bezahlt werden könnte. Das Wichtigste an regelmäßiger Prophylaxe ist also nicht der mögliche Spareffekt, sondern die Gesundheit von Zahn und Zahnfleisch. Schöne, gesunde Zähne - das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität. Und das gilt auch für Privatpatienten.

Sie haben noch Fragen zum Thema Bonusheft? Kein Problem! Rufen Sie uns an unter 06142/44144.
Wir helfen Ihnen weiter! 


 



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